Posts

Posts mit dem Label "muerte digna" werden angezeigt.

Testamento vital - Patientenverfügung

Bild
Immer mehr Spanier wünschen sich für ihr Lebensende einen "würdigen Tod", "muerte digna". Inzwischen haben sie die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wie sie behandelt werden wollen, wenn sie unheilbar erkrankt sind. Wir nennen diese Möglichkeit "Patientenverfügung", in Spanien heißt dies "testamento vital". Allerdings ist der Ablauf in Spanien etwas komplizierter. Man muss bei der Gesundheitsbehörde bewaffnet mit dem "DNI", dem "Personalausweis" oder dem Pass, erscheinen. Der Beamte der Gesundheitsbehörde muss beglaubigen, dass man fähig und frei ist, eine solche Patientenverfügung zu erklären. Diese muss dann in das "Registro de voluntades vitales", "Register der Patientenverfügungen" einetragen werden.

Ley sobre muerte digna - Menschenwürde bis zuletzt

Mit dem "ley sobre muerte digna", "Gesetz über einen würdigen Tod", möchte die spanische Regierung die Rechte von "pacientes", "Patienten", in einer "situación terminal" klarstellen. "Situación terminal" kann man wörtlich mit "Endzustand" übersetzen, deutsch klingt es besser, wenn sagt, dass der Patient "im Sterben liegt". Das Gesetz befindet sich im Entwurfstadium und lautet genau "Ley de Cuidados Paliativos y Muerte Digna", "Gesetz über Schmerzvorsorge und würdiger Tod". Der Regierungssprecher erklärte aber ausdrücklich, dass es sich hier nicht um ein "ley de eutanasia", ein "Euthanasiegesetz", handle.