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Real Decreto - fast ein Gesetz

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Ein "Real Decreto" ist im spanischen Rechtssystem der deutschen "Rechtsverodnung" vergleichbar. Es hat den "rango de reglamento" = den "Rang einer Regelung". "Die Regierung" (El Gobierno) erlässt sie "im Namen des Königs von Spanien" (en nombre del Rey de España). Das "Real Decreto" steht im Rang unter dem "Ley", dem "Gesetz". Worterklärungen: Real Decreto: Rechtsverordnung Ley: Gesetz Gobierno: Regierung