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C.G.P.J. - etwas für Juristen

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" CPGJ " steht als Abkürzung für "CONSEJO GENERAL DEL PODER JUDICIAL" und bedeutet "Genralrat der richterlichen Gewalt". Der CPGJ ist das Selbstverwaltungsorgan der spanischen Gerichtsbarkeit. Er garantiert "die Unabhängigkeit", "la independencia" der "Richter", "jueces y magistrados", in der Ausübung ihrer "richterlichen Funktionen", "funciones jurisdiccionales".