Testamento vital - Patientenverfügung
Immer mehr Spanier wünschen sich für ihr Lebensende einen "würdigen Tod", "muerte digna". Inzwischen haben sie die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wie sie behandelt werden wollen, wenn sie unheilbar erkrankt sind. Wir nennen diese Möglichkeit "Patientenverfügung", in Spanien heißt dies "testamento vital". Allerdings ist der Ablauf in Spanien etwas komplizierter. Man muss bei der Gesundheitsbehörde bewaffnet mit dem "DNI", dem "Personalausweis" oder dem Pass, erscheinen. Der Beamte der Gesundheitsbehörde muss beglaubigen, dass man fähig und frei ist, eine solche Patientenverfügung zu erklären. Diese muss dann in das "Registro de voluntades vitales", "Register der Patientenverfügungen" einetragen werden.
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